§12 III TMG und XING (Update)
20.08.2008
Wenn sich jemand wie ich bei XING registriert sind Streitereien unvermeidbar. Es gibt was neues und ich bin gespannt wie XING reagiert: Ich hatte mich bei einer Gruppe als Mitglied beworben, wurde aufgenommen, kurz danach aber wieder rausgeworfen. Hintergrund: Ich habe kein Foto von mir in meinem Profil hinterlegt und werde dies auch nicht tun. Die entsprechende Gruppe besteht aber darauf damit man Mitglied werden kann.
Die Frage ist natürlich, ob ich da ein rechtliches Argument anbringen kann und das kann ich in der Tat, ich zitiere den §12 III TMG:
Der Diensteanbieter darf die Bereitstellung von Telemedien nicht von der Einwilligung des Nutzers in eine Verwendung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telemedien nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
Da ich bereits Gruppenmitglied war, ist es offensichtlich, dass meine vorhandenen Daten zur Teilnahme ausreichen. Insofern sehe ich den §12 III TMG angebracht, denn ich werde gezwungen, weitere (nicht nötige) Daten (einsehbar für die Allgemeinheit) einzustellen um teilnehmen zu können.
Ich habe erstmal formlos beim XING-Support angefragt, wie die zu diesem Verhalten stehen und ob die den Zwang zum Foto durch Gruppen tolerieren, somit hintenrum einen Fotozwang befürworten. Danach sehen wir mal weiter.
Update: Mir liegt eine Antwort von XING vor, allerdings hat man die eindeutige Frage, ob der Zwang zum Foto toleriert wird, nicht beantwortet. Ich habe nun erneut nachgefragt und es nochmal deutlich geschrieben:
Vielmehr stelle ich – noch immer – die Frage, ob es im Sinne von XING
ist, dass Gruppen die Nutzer zwingen, ein Foto einzustellen?
Ich bin gespannt, ob man irgendwann bei XING den Mut hat, Farbe zu bekennen.