78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten
11.10.2009
Die 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat stattgefunden, dabei gab es leider wenig herausragendes: Der Aufruf an die Politik etwa, das überaltete und zerfledderte Datenschutzrecht zu reformieren dürfte weder neu sein, noch besonders überraschend. Auch beim Entschluss, auf europäischer Ebene ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren, fehlt der Weitblick, zugleich ein umfassendes Streben nach einem europäischen Datenschutzrecht zu fordern. Wichtig ist es, dass die Datenschutzbeauftragten das Thema Krankenhäuser stärker in den Fokus nehmen, hier ist sicherlich erhebliches Optimierungspotential.
Interessant ist, dass eine zunehmende Entwicklung des Datenschutzes hin zur Bürgerrechtsbewegung festzustellen ist. Der allgemeine Hinweis auf das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit ist da schon recht deutlich, stärker wird es beim Schutz Betroffener im Rahmen so genannter “Reality-Dokus”, speziell bei Serien rund um das Thema Gerichtsvollzieher & Polizeikräfte. Hinzu kommt das neue SWIFT-Abkommen und das “Heilbronner-Phantom”. Einerseits zeichnet sich hier der Vorteil ab, dass sich über die Datenschutzbehörden ein quasi amtlicher Bürgerrechtler geschaffen wird – andererseits besteht die Gefahr der Verallgemeinerung des Datenschutzes, was eine konzentrierten sensibiliserung der Betroffenen im Wege stehen könnte.
Festzuhalten ist weiterhin, dass das Thema “Internet” gar nicht vorkommt, was m.E. inzwischen auf jeder Konferenz dieser Art thematisiert werden muss. Der immer noch zu unbekannte IT-Planungsrat wurde aber glücklicherweise nochmals ausdrücklich thematisiert – hier zeigt sich wieder einmal deutlich, dass der Gesetzgeber nicht begriffen hat, den Datenschutz von Anfang an direkt einzubinden, sondern erst bei Problemen an das Thema zu denken.