SPAM bei Gewerbetreibenden
23.01.2008
Leitsatz laut MIR:
Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden – Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. (OLG Bamberg, 3 U 363/05)