Artikel-29-Datenschutz: Datenübertragbarkeit, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
16.12.2016
[IITR – 16.12.16] Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes) hat Leitlinien veröffentlicht, mit denen Details zur Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (gilt ab 25. Mai 2018) vorbereitend geklärt werden sollen. Aktuell werden die Themen Datenübertragbarkeit, Datenschutzbeauftragter und Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde behandelt.
Die Leitlinien selbst sind rechtlich nicht verbindlich, bilden in der Praxis aber de facto eine gute Orientierung für Unternehmen und Aufsichtsbehörden.
Vertiefende Dokumente
- Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO): Leitlinien – FAQ
- Datenschutzbeauftragter (Artikel 37 DSGVO): Leitlinien – FAQ
- Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde (Artikel 56 DSGVO): Leitlinien – FAQ
Weitere Informationen:
- Webseite der Artikel-29-Datenschutzgruppe
- WP29 releases guidance on DPOs, data portability, one-stop shop
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.