Die Datenwoche im Datenschutz (KW2 2017)
15.01.2017
[IITR – 15.1.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Finanz- und Versicherungsvermittler >>> Aus Terrorangst Überwachung der Bürger ausdehnen >>> Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit zurückgewiesen >>> EuGH korrigiert Urteil zum Datenschutz von IP-Adressen >>> Klagen gegen den Datenhehlerei-Paragrafen).
Montag, 9. Januar 2017
Finanz- und Versicherungsvermittler, die auf ihrer Homepage sogenannte personenbezogene Daten erheben, müssen au der Hut sein. Wenn sie versäumen, die Nutzer explizit darauf aufmerksam zu machen, drohen saftige Geldbußen. Die Unterlassung eines entsprechenden Hinweises stellt nämlich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Telemediengesetz (TMG) dar. fondsprofessionell.de…
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Mittwoch, 11. Januar 2017
Datenschutz in Rheinland-Pfalz: Landesbeauftragter Kugelmann warnt davor, aus Terrorangst Überwachung der Bürger auszudehnen. volksfreund.de…
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Donnerstag, 12. Januar 2016
Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber (SPD), hat die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Abkehr vom Prinzip der Datensparsamkeit scharf zurückgewiesen. Allgäu-online.de…
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Freitag, 13. Januar 2017
EuGH korrigiert Urteil zum Datenschutz von IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass IP-Adressen personenbeziehbar und damit besonders geschützt sind, wenn etwa bei einem Cyberangriff Ermittler anhand der Logfiles Bestandsdaten vom Provider einholen können. Stefan Krempl, heise-online.de… Weitere Klarstellungen auf der Webseite des Klägers Patrick Breyer…
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Samstag, 14. Januar 2017
Bürgerrechtler und Journalisten, darunter Redakteure von c’t und heise online, klagen beim Bundesverfassungsgericht gegen den Datenhehlerei-Paragrafen. Dieser stellt den Umgang mit “geleakten” Daten unter Strafe. Christian Wölbert, heise.de…
(…) [Es bleibt] im Unklaren, wann man es mit rechtswidrig erlangten Daten zu tun hat und woran man dies erkennen soll. Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg sprach von einem missratenen Tatbestand, der kurioserweise genau den Fall der Steuer-CD nicht erfasse, mit welchem das neue Gesetz vorangetrieben worden war. (…) Markus Kompa, heise.de…
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