Datenschutz: Bundestag beschließt BDSG-Neufassung
27.04.2017
[IITR – 27.4.17] Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angenommen (so genanntes “Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU”, kurz “DSAnpUG-EU”). Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Stimmt dieser zu bzw. beschließt, keinen Einspruch einzulegen, ist das Gesetz zustande gekommen und wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Damit scheint die Regierungskoalition das zeitlich ambitionierte Ziel zu erreichen, noch vor den anstehenden Bundestagswahlen eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorzunehmen.
Mit der Neufassung verfolgt der Bundesgesetzgeber das Ziel, die bisherigen Regelungen auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung abzustimmen.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, bei denen dem nationalen Gesetzgeber eigene Regelungsspielräume eingeräumt werden. Es ist politisch und (europa-)rechtlich umstritten, wie weit diese Spielräume teilweise reichen. Zuletzt war der jetzt vom Bundestag verabschiedete Entwurf daher deutlicher Kritik ausgesetzt (unter anderem auch von der EU-Kommission).
Der Entwurf sieht Einschränkungen insbesondere der Rechte der Betroffenen vor und erleichtert die Durchführung von Scoring-Verfahren.
Vertiefende Informationen:
- Angenommener Gesetzentwurf (18/11325 und 18/11655 mit Beschlussempfehlungen 18/12084 und 18/12144)
- Übersicht der Abweichungsmöglichkeiten durch nationale Gesetzgeber im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
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