Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW32 2017)

13.08.2017

[IITR – 13.8.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Privatsphäre nicht mehr in eigener Hand >>> Datenschutzfolgenabschätzung >>> EU-Ministerrat erwägt Möglichkeiten Telekommunikationsdaten zu nutzen >>> Städte- und Gemeindebund: Digitalkapitalismus >>> Mediennutzung Minderjähriger: Aufsichtspflicht der Eltern >>> Psychiater: Smartphone-Nutzung muss für Kinder nicht schädlich sein >>> Vorratsdatenspeicherung bringt kleine Provider in Not >>> Judge Rules Against Google on Overseas Data).

Montag, 7. August 2017

Privatsphäre nicht mehr in eigener Hand. Wer soziale Netzwerke nutzt, gibt nicht nur eigene private Daten preis. Ein Forscher der ETH Zürich hat nachgewiesen, dass sich aus dem Archiv einer sozialen Plattform auch Informationen über Nichtnutzer ziehen und “Schattenprofile” erstellen lassen. LuzernerZeitung.ch…

***

Dienstag, 8. August 2017

Mit der am 25.5.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird unter anderem die Datenschutzfolgenabschätzung eingeführt. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat hierzu Hinweise veröffentlicht. Zudem bietet es sich an, das von den Aufsichtsbehörden entwickelte Standard-Datenschutzmodell; sowie die ISO-Normen 29100 und 29134 bei der Datenschutzfolgenabschätzung zu Grunde zu legen. computerwoche.de…

***

Mittwoch, 9. August 2017

EU-Ministerrat erwägt Möglichkeiten Telekommunikationsdaten zu nutzen. Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder aktuell. Nachdem das Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entschieden haben, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt, möchte der EU-Ministerrat eine Möglichkeit finden, bestehende Daten für die Bekämpfung schwerer Straftaten einzusetzen. Ob das gelingen wird, ist fraglich. datenschutzbeauftragter-info.de…

***

Donnerstag, 10. August 2017

Gemeindebund warnt vor “Digitalkapitalismus” Stuttgart (dpa/lsw) Der Städte- und Gemeindebund fordert ein Regelwerk zur Nutzung von Daten. “Wir brauchen ein Digitalgesetzbuch, am besten ein europäisches. Darin muss geordnet sein, wem welche Daten gehören, wer daran welche Rechte hat und wie der Datenschutz gesichert ist”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Google und Apple etwa verschafften sich bereits Zugriffe auf lukrative Daten. “Das kann zu einem Digitalkapitalismus führen. Den müssen wir verhindern.” stimme.de…

***

Freitag, 11. August 2017

Aufsichtspflicht der Eltern bei Mediennutzung Minderjähriger. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld zum Az. F 120/17 war insbesondere die Mediennutzung Gegenstand des Verfahrens. Anwalt.de…

***

Psychiater: Gelassen mit Smartphones umgehen. Smartphone-Nutzung muss für Kinder nicht schädlich sein. Das hat ein Psychologe erklärt, der dramatischen Warnungen seiner Kollegen wenig abgewinnen kann. pro-medienmagazin.de…

***

Samstag, 12. August 2017

Vorratsdatenspeicherung bringt kleine Provider in Not. “Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten.” Mit Parolen wie dieser machen jene mobil, die den Bürgern ganz genau auf die Finger sehen wollen. Christoph Faisst, Südwestpresse.de…

***

Sonntag, 13. August 2017

First District Judge Rules Against Google on Overseas Data. A U.S. district court judge for the District of Columbia has ordered Google Inc. to turn over emails stored on a foreign server, becoming the first judge at that level to explicitly reject a landmark appeals court ruling limiting law enforcement access to overseas data. TheRecorder.com…

Ausgesucht von:
Eckehard Kraska

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de


Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot