Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW40 2017)

08.10.2017

[IITR – 8.10.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Europäischer Gerichtshof muss erneut über Datenweitergabe in die USA entscheiden >>> CDU-Innenexperte warnt FDP vor Datenschutz-„Totalblockade“ >>> Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung nach der EU-DSGVO >>> Hamburgs Datenschützer setzt auf FDP und Grüne).

Dienstag, 3. Oktober 2017

Europäischer Gerichtshof muss erneut über Datenweitergabe in die USA entscheiden. Der Irische Oberste Gerichtshof verwies heute eine Klage gegen die Weitergabe privater Kundendaten auf der Basis von Standardvertragsklauseln in die USA an den Europäischen Gerichtshof. Monika Ermert, heise.de…

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Mittwoch, 4. Oktober 2017

CDU-Innenexperte warnt FDP vor Datenschutz-“Totalblockade”. Vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und den Grünen appelliert der CDU-Innenexperte Armin Schuster an die FDP, die “Modernisierung der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung” nicht zu blockieren. heise.de…

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Freitag, 6. Oktober 2017

Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung nach der EU-DSGVO. Betriebsvereinbarungen spielen in der Praxis eine große Rolle als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten in Unternehmen. Dies wird sich auch durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung nicht ändern. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung nach der EU-DSGVO und der Frage, ob bereits bestehende Betriebsvereinbarungen im Unternehmen weiter genutzt werden können. Datenschutzbeauftragter-info.de…

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Samstag, 7. Oktober 2017

Hamburgs Datenschützer setzt auf FDP und Grüne im Bund. Wie viel Überwachung darf sein? Welche Daten dürfen gespeichert werden, welche nicht? In Sachen Datenschutz setzt Hamburgs oberster Datenhüter auf die kleinen Partner in einem möglichen Jamaika-Bündnis. heise.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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