Datenschutz

ISO27001 und EU-Datenschutzgrundverordnung

25.03.2018

IITR Information[IITR – 25.3.18] Wir haben in zahlreichen Beiträgen bereits auf die Wichtigkeit von dokumentierter IT-Sicherheit (und der in diesem Bereich möglichen Zertifizierung nach ISO27001) insbesondere auch im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung hingewiesen.

Die ISO27001 ermöglicht es Unternehmen, ihren Umgang mit IT-Systemen durch Einführung eines Managementsystems für Informationssicherheit einem strukturierten und zertifizierbaren Rahmen zu unterwerfen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wiederum fordert in Artikel 32, dass Unternehmen “unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten (…) sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere [der Risiken] (…) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen [getroffen werden] (…)”.

Die IAPP (International Association of Privacy Professionals) sowie das Unternehmen OneTrust haben nun in einer aktuellen Veröffentlichung dargestellt, wo sich genaue Überschneidungen ergeben.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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