Datenschutz

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Handlungsbedarf beim Webseiten-Tracking

06.02.2019

IITR Information[IITR – 6.2.19] Die bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) hat anlässlich des “Safer Internet Day” einen umfangreichen Webseiten-Check durchgeführt, der insbesondere im Bereich Webseiten-Tracking und Nutzereinwilligung weitreichenden Handlungsbedarf offenbart hat. Wir bieten hierzu gemeinsam mit der Usercentrics GmbH ein kostenfreies Webinar an, in welchem wir die Ergebnisse im Detail besprechen und Lösungsmöglichkeiten vorstellen.

Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Herr Thomas Kranig, wird im Rahmen der begleitenden Pressemitteilung zu den Überprüfungen wie folgt zitiert:

“Wir haben uns daher entschlossen, am Safer Internet Day große Websites aus Bayern, bei denen wir Beschwerden zu unzulässiger Protokollierung des Surfverhaltens erhalten haben, im gleichen Zug mit zu kontrollieren. Schwerpunkt war folglich, ob angemessen über die Profilbildung informiert wird sowie eine geeignete Rechtsgrundlage für das Tracking vorhanden ist. (…) Alle begutachteten Websites begehen Datenschutzverstöße beim Einsatz der Tracking-Werkzeuge. (…) Wir haben uns entschlossen, diese Missstände abzustellen sowie die Einleitung von Bußgeldverfahren zu prüfen.”

Und weiter heißt es in dem Prüfbericht:

“Von den geprüften Websites setzen 30 sog. „Cookie-Banner“ ein. Über den Cookie-Banner soll der Nutzer eine Einwilligung für die Verarbeitung seiner Daten abgeben. Die Prüfung ergab, dass alle Einwilligungen, die über Cookie-Banner eingeholt wurden, unwirksam sind. Website-Betreiber, die Cookie-Banner einsetzen, gehen davon aus, dass sie für eine rechtmäßige Datenverarbeitung eine Einwilligung des Nutzers benötigen. Das stellen die Website-Betreiber auch in der Datenschutzbestimmung klar. Ist die Einwilligung unwirksam, ist unter Umständen der Einsatz von Tracking-Tools rechtswidrig.”

Prügergebnis Sicher im Internet. 0 von 40 haben alle Anforderungen erfüllt
Quelle: Prüfergebnis “Sicher im Internet – Digitale Dienste im Datenschutzcheck”, 5.2.19, www.lda.bayern.de

Damit setzt die bayerische Aufsichtsbehörde im Ergebnis die Linie fort, welche von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden bereits im April 2018 skizziert worden war.

Gemeinsam mit der Usercentrics GmbH (Anbieter von Einwilligungs-Management für Webseiten-Tracking) bieten wir am 14. Februar 2019 um 10:00 Uhr ein kostenfreies Webinar an. Bei dem Webinar sprechen Mischa Rürup, CEO & Founder der Usercentrics GmbH, sowie Dr. Sebastian Kraska, Geschäftsführer der IITR Datenschutz GmbH.

Wir erläutern hierbei die Auswirkungen dieser Entwicklung und stellen mögliche Lösungsansätze für die Praxis vor.

Anmeldung für Live-Webinar der: DSGVO-konformes Webseiten-Tracking ohne Angst vor Bußgeldern

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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