Datenschutz

Charta des digitalen Datenschutzes

22.11.2008

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz schlägt (so u.a. Heise) eine “Charta des digitalen Datenschutzes” vor. Zu finden ist die, als PDF, hier. Dazu nur ein paar kurze Anmerkungen:

  1. Der Sinn einer solchen “Charta” erschliesst sich mir nicht, zumal dort inhaltlich nichts steht, was nicht längst rechtlich (zumindest in der Theorie) zugesichert ist bzw. seit langem in der Gesellschaft diskutiert wird.
  2. Man soll sich per Mail an einer Diskussion beteiligen? Wo ist das WIKI/Forum/Mailliste, in dem/der man sich austauschen kann? Wenn nicht mal derjenige, der die “Informationsfreiheit” in Deutschland vertritt, mit dem entsprechenden Handwerkszeug umgehen kann, weiss ich nicht, was wir noch erwarten sollen.
  3. Ich kann die symbolhaften Aktionen im Bereich Datenschutz nicht mehr sehen. Was wir brauchen sind fortschritte, Entwicklungen, keine “Spiele für das Volk” und vor allem keine Schau-Aktionen die nur deutlich machen, was der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in wirklichkeit alleine erreichen kann: Nichts.

Mein Fazit: Nette Idee, unnütz für den Alltag – und bevor ich hier wirklich Energie investiere, arbeite ich am Alternativentwurf TMG mit, der sich sicherlich sehr viel lohnender zeigen wird (auf jeden Fall inhaltlich wertvoller).

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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