Datenschutz

Statement: 25 Jahre informationelle Selbstbestimmung?

15.12.2008

Auf Heise.de findet man eine Zusammenfassung der heutigen Reaktionen zum Jubiläum, das eigentlich Anlaß zum Feiern geben sollte. Auch von mir ein paar Zeilen dazu.

Das BVerfG hat in den letzten 25 Jahren eine herausragende Arbeit geleistet: Es presste das Grundgesetz mit beeindruckender Auslegung und Weiterentwicklung des Gesetzestextes in eine Form, die der heutigen Zeit und den modernen Anforderungen so gut gerecht wird, wie es eine Verfassung, ein Grundgesetz, es nur werden kann.

Dort wo das BVerfG sich seiner Verantwortung bewusst war und modernes Denken bewiesen hat, da hat die Politik, der Gesetzgeber, auf breiter Front versagt. Das, was “informationelle Selbstbestimmung” impliziert – nämlich die Informiertheit und Freiwilligkeit der Betroffenenen bei der Verarbeitung – ist heute im wirklichen Leben bestenfalls als Farce zu bezeichnen.

Die Menschen unterschreiben “Einwilligungserklärungen”, weil sie genau wissen, dass sie sonst keine Verträge schliessen können. Wir haben private Kredit-Auskunfteien, die faktisch die gesamte Bevölkerung erfassen und zumindest scheinbar ohne Kontrolle agieren. Alles was die Politik dem entgegen hält, sind worthülsenreiche Gipfel und Beschlüsse ohne Konsequenzen.

Wer in das Bundesdatenschutzgesetz hinein sieht und über keine juristische Bildung verfügt, der kommt schnell an den Rand seiner Fähigkeiten: Ausnahmen durchlöchern die mitunter nicht verständlichen Bestimmungen, und dort, wo es mal halbwegs klare Grenzen gibt, da fehlen nicht selten Handlungsermächtigungen für Aufsichtsbehörden auf jeden Fall aber ernst zu nehmende Strafen und Bußgelder. Wenn man mal überhaupt findet, was einschlägig ist: Neben dem BDSG sind datenschutzbestimmungen heute in faktisch jedem Gesetz zu finden: TMG, die SGB, TKG, in den kirchenrechtlichen Vorschriften, in den verschiedenen Landesdatenschutzgesetzen – selbst das BKA-Gesetz kennt einen entsprechenden Abschnitt. Nur im Grundgesetz sucht man ihn vergeblich und die Politik weigert sich es aufzunehmen – mag man diese Weigerung deuten wie man will.

Die Prinzipien des Datenschutzes sind eine Farce, die Umsetzung im so genannten Bundesdatenschutzgesetz ist gekennzeichnet von der Unfähigkeit der Verantwortlichen, die Zeichen der Zeit zu erkennen – ebenso wie vom fehlenden Mut zum Widerstand gegen die Wirtschaft.

In Gesetzgebung, Exekutive und den bestehenden gesetzlichen Regelungen ist der aktuelle Zustand derart marode, dass eine Reform oder “einfache Überarbeitung” längst nicht mehr ausreicht. Längst ist eine umfassende Neu-Strukturierung der gesetzlichen Regelungen überfällig, die vor allem die wichtigsten Punkte im Datenschutz, die Freiwilligkeit und die Informiertheit, wieder ernsthaft stärken, damit wir nicht nur endlich wieder selbstbewusste Kunden auf Augenhöhe mit den Unternehmen vorfinden, sondern selbstbewusste Bürger auf Augenhöhe mit dem Staat.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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