Home-Office: Checkliste der Datenschutz-Aufsicht Bayern
27.05.2020
[IITR – 27.5.20] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) hat unter dem Titel “Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice: Best-Practice-Prüfkriterien” eine Checkliste für die Unternehmenspraxis veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde schreibt zu dem Papier:
“Nachdem nun einige Wochen im Homeoffice vergangen sind, soll diese Handreichung einen Überblick über die wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben geben. Im Sinne einer gezielten Prävention von Datenschutzverstößen soll damit im momentanen „neuen Alltag“ eine gesteigerte Sensibilisierung für dieses Thema erreicht und mit konkreten Prüffragen der eigene Stand der Umsetzung unterstützt werden. Die aufgeführten Prüfpunkte sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern stellen einen Best-Practice-Ansatz dar, der bspw. von Seiten der Geschäftsführung oder des Datenschutzbeauftragten im Sinne einer Soll-Ist-Überprüfung verwendet werden kann. Dabei ist es nicht bei allen Punkten immer der Fall, dass diese umgesetzt werden müssen – dann ist jedoch eine kurze kritische Hinterfragung des Grundes samt kurzer Dokumentation angeraten.”
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