Datenschutz

Datenschutz-Aufsicht Bayern: Checkliste Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen

26.06.2020

IITR Information[IITR – 26.6.20] Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (Datenschutz-Aufsicht für den öffentlichen Bereich in Bayern) sowie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen in Bayern) haben eine gemeinsame Checkliste für das Thema Cybersicherheit bei medizinischen Einrichtungen veröffentlicht.

Zum Ziel der Checkliste heißt es:

Diese Handreichung ermöglicht einen Überblick einiger Praxismaßnahmen zur Cybersicherheit für medizinische Einrichtungen (…). (…) Der Fokus des Dokuments liegt auf der Verfügbarkeit der Daten bzw. Dienste bezüglich Angriffe aus dem Internet (…). Die aufgeführten Maßnahmen (…) stellen einen Best-Practice-Ansatz dar (…).

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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E-Mail: email@iitr.de
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