Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW45 2020)

08.11.2020

[IITR – 8.11.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> EU-Coronatest-Webseite in USA >>> Internet der Körper >>> US-Videokonferenzdienste >>> Entwurf E-Privacy-Verordnung >>> Toshiba Quantenkryptographie >>> Musikschule Onlineunterricht >>> Geheimdienste dürfen Staatstrojaner nutzen).

Montag, 2. November 2020

Von einer Coronatest-Webseite des EU-Parlaments landen sensible Daten auf US-Servern. Mehrere EU-Abgeordneten beschwerten sich darüber beim EU-Datenschutzbeauftragten. Der Fall könnte nun sogar vor dem EuGH landen. Alexander Fanta, netpolitik.org…

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Dienstag, 3. November 2020

Studie: Das “Internet der Körper” wirft viele ethische Fragen auf. Fitness-Armbänder und Smartwatches sammeln immer mehr sensible persönliche Daten, was nicht nur die Privatsphäre untergräbt. Stefan Krempl, heise.de…

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Wenig Spielraum bei Videokonferenzdiensten aus den USA. Dienste wie Zoom, Teams oder Skype lassen sich kaum datenschutzkonform in Unternehmen einsetzen, glauben Experten. Moritz Tremmel, t3n.de…

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Donnerstag, 5. November 2020

E-Privacy: Kein Datensammeln aus “berechtigtem Interesse” mehr. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat einen Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung vorgelegt. Stefan Krempl, heise.de…

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Freitag, 6. November 2020

Toshiba strebt bis 2030 einen Umsatz von 3 Milliarden US-Dollar in der Quantenkryptographie an. tekk.tv…

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Sonntag, 8. November 2020

Ausweitung der Befugnisse beschlossen. Auch Geheimdienste dürfen Staatstrojaner nutzen.  Der Staatstrojaner soll vom Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) angewandt werden dürfen. Das hat das Kabinett der Bundesregierung am 28. Oktober dieses Jahres entschieden. it-daily.net…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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