Datenschutz

Netzsperren: Ausblenden der Taten?

12.02.2009

Es stimmt, was der CCC schreibt, muss aber auch mal kritisch angegangen werden:

In der aktuellen Diskussion kommt jedoch nach Ansicht des CCC die tatsächliche Strafverfolgung der Täter viel zu kurz. Da es sich bei den sogenannten “problematischen Inhalten” um Dokumentationen realer Verbrechen an Kindern handelt, muss dies der eigentliche Fokus staatlichen Handelns sein.

“Eine Ausblendung problematischer Inhalte durch Sperrverfügungen wie von Frau von der Leyen vorgeschlagen würde bedeuten, dass die Taten und die Täter der Wahrnehmung und auch der Strafverfolgung entzogen werden. Staatliche Defizite bei der Verfolgung dieser Straftaten löst man aber nicht dadurch, dass man die Darstellung der Delikte ausblendet”, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn zu dem Vorschlag von der Leyens.

Auf den ersten Blick ist es naheliegend, den folgenden Vergleich (den der CCC nicht zieht! Das tue ich um anzusetzen) zu ziehen:

Pornographische Werke mit Kindern zu verhindern, indem man versucht die Angebote zu “sperren” wäre so, als ob man Diebstahl zu verhindern versucht, indem man der Öffentlichkeit verbietet, darüber zu reden.

Das klingt griffig, ist aber – und das möchte ich hier betonen! – falsch. Denn auch das Betrachten und Beschaffen von solchen Werken ist eine Straftat, anders als das Reden über einen Diebstahl der stattgefunden hat. Bei dem, worum es hier geht darf man nicht vergessen, dass nicht alleine der Hersteller und Verbreiter Straftaten begehen.
Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass die polemisch avisierten “Netzsperren” zu rechtfertigen sind. Ich möchte nur, dass die richtigen Argumente genutzt werden.

Dabei ist vor allem zu bedenken, dass nach aktuellen Aussagen (etwa in der eco-Stellungnahme) der Grossteil solcher Daten via P2P getauscht wird, Netzsperren also den eigentlichen Marktplatz gar nicht erreichen. Oder dass die Bundesministerin heute schon wieder gesagt hat, das BKA solle solche Listen direkt pflegen, das also erneut der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt werden soll (es fehlt die richterliche Prüfung), zudem schürt dies meine Sorge, dass irgendwann automatisiert Listen erstellt werden. Und natürlich dass es sich, u.a. wegen der P2P-Geschichte und der technischen Unmöglichkeit, um eine völlig ungeeignete Maßnahme handelt.
Als letztes sei nochmals darauf hingewiesen, dass die offen gelegten Sperrlisten (so sie denn stimmen), offensichtlich grossteils “Gay-Porn” listen und eben nicht nur “Child-Porn”, was das angeblich schwache Missbrauchs-Argument in einem anderen Licht erscheinen lässt.

Zum Abschluss der Hinweis auf die bisherige Zusammenfassung zum Thema bei mir und die heutigen Entwicklungen.

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