Verfassungsschutz mit mehr Befugnissen?
20.02.2009
Die Tagesschau berichtetheute:
Der Verfassungsschutz soll nach dem Willen der Union künftig auch Daten von Minderjährigen speichern können. Das sagte der Innenexperte der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl, der “Berliner Zeitung”.
Demnach soll die Altersgrenze für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder zwölf Jahre gesenkt werden. Ziel sei eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger, erläuterte Uhl. Das Gesetz soll vor der Sommerpause geändert werden.
Jedenfalls ist doch immer wieder überraschend, mit welcher Priorität gearbeitet wird: Während solche Aktionen noch “vor der Sommerpause” durchgehen sollen, dürfen wir auf ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz oder die dringende BDSG-Reform weiter warten.