Datenschutz

Integritäts-Grundrecht

29.02.2008

Zunehmend stellt man sich die Frage, wie das neue Grundrecht heissen soll, das vom BVerfG geschaffen wurde. Ich finde beides fehlerhaft: Computer-Grundrecht wie auch IT-Grundrecht, da der normale Bürger in diesem Konstrukt erstmal einen Anspruch auf … annehmen wird. Ich denke ein Konstrukt wie “Integritäts-Grundrecht” wird dem, was ich bisher gelesen habe, am ehesten Gerecht. Oder, analog: Grundrecht auf informationelle Integrität.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot