Die DNA-Datenbank des BKA
29.02.2008
In meinem Vortrag vor kurzem habe ich auch die DNA Datenbank des BKA angesprochen und sorgte für Erstaunen als ich darlegte, dass hier mitnichten nur Kapitalverbrecher erfasst sind, sondern laut Spiegel-Infos Anfang 2007 etwa 1400 Datensätze wegen des Straftatbestandes der “Beleidigung” erfasst wurden.
Dargestellt werden die “Treffer”, also die Daten die ermittelt wurden bei Delikten und um welche Delikte es sich handelt. Während in der Öffentlichkeit immer Kapitelverbrechen im Vordergrund stehen ist man da sicherlich überrascht, dass mit über 80% der Treffer der “Diebstahl” rangiert. Die Verbrechen für die die Datenbank eingerichtet wurde, vor allem Verbrechen gegen Personen und sexuelle Selbstbestimmung, kann man mit etwas über 6% abfragen. Zu beachten ist, dass selbst “Straftaten gegen die öffentliche Ordnung” hier erfasst werden.
Im Fazit lässt sich eines feststellen: Die DNA-Datenbank des BKA dient vor allem der Aufklärung von Massendelikten, allem voran Diebstahl – und wird hier auch dankenswert eingesetzt.
petronella
Ich hatte mich ja schon gefragt, wie diese Datenbank sich mit § 81h Abs. 4 StPO deckt - in der Antwort des Bundestages auf eine Anfrage sind zwar Normen des BKAG zitiert, aber da steht noch nichts von freiwillig abgegebenen Proben.
Mir ist eigentlich schon klar, dass die Daten mit Sicherheit gesammelt werden - aber gibt es dafür auch noch irgendeine gesetzliche Lücke, die das BKA nutzt oder sind sie einfach "gesetzlos"?
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mir wurde bei einer vernehmung von einem polizeibeamten gesagt ich könne genmaterial abgeben, um meine unschuld zu bekräftigen. angeblich gab es blutspuren am tatort, welche den täter identifizieren sollten. tatsächlich gab es KEINE blutspuren am tatort (habe mich per anwalt erkundigt). man wird also auf gut deutsch verarscht. hauptsache die DB voll kriegen...