Polizei in Baden-Württemberg erhält mehr Befugnisse
29.02.2008
Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität erhält die baden-württembergische Polizei wesentlich mehr Befugnisse. So wird die Videoüberwachung im neuen Polizeirecht von diesem Sommer an ausgeweitet. Gefilmt werden dürfen dann nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen. Die Daten dürfen allerdings nicht länger als vier Wochen gespeichert werden. Um schwere Straftaten zu verhindern, dürfen mit richterlicher Genehmigung auch Telefonverbindungsdaten von Verdächtigen erhoben werden. Die Pläne für einen Video-Atlas mit Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen sind vorerst vom Tisch.
Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten bei Kontrollen ein automatisches Kennzeichenlesesystem (AKLS) benutzen. Dabei erfasst eine Digitalkamera die Kennzeichen vorbeifahrender Wagen und gleicht diese automatisch mit dem Fahndungsbestand ab. Die Kennzeichen “Unbeteiligter” sollen dabei sofort automatisch gelöscht werden. Gegen vergleichbare Befugnisse in Schleswig-Holstein und in Hessen sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig; eine höchstrichterliche Entscheidung ist für den 11. März angesetzt. Landesdatenschützer Peter Zimmermann erhebt vor allem wegen der Ausweitung der Videoüberwachung “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”. (Quelle: Heise)