Datenschutz

Streitwert bei Datenschutz-Auskunftsverlangen

02.04.2009

Der Streitwert für ein datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen wurde in einem erneuten Urteil relativ niedrig angesetzt. Inzwischen stellt es sich wie folgt dar:

  1. Einen Streitwert von 500 Euro sehen das LG Berlin (16 O 64/09) sowie das AG Montabaur (15 C 189/08).
  2. Das AG Darmstadt (303 C 19/07) sah einen Streitwert von 4000 Euro als angemessen an.

Hinweise übrigens via RA Seidlitz bei Twitter (u.a. hier).

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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