Datenschutz

Surfprotokollierung: Petition des Jahres?

11.04.2009

Bei manchen Petitionen frage ich mich, was in den Antragstellern vorging. Diese hier ist jedenfalls sehr kritisch zu sehen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Surfprotokollierung nicht als Gesetz beschlossen wird und von den Bundestagsabgordneten, sowie vom Bundesrat abgelehnt wird, schon aus Gründen der informationellen Selbsbestimmung.

Schon in der Formulierung (“Möge Beschliessen, nicht zu beschliessen”) sehr fragwürdig, tut man im Ergebnis dem benannten Grundrecht einen Bärendienst: Wenn das so nicht beschlossen wird, ist die Speicherung weiterhin eine Grauzone und es wird in der Praxis auch weiter gespeichert werden. Wie ich schon dargelegt habe, ist der Versuch der Klarstellung aber auch nur eine missglückte Formulierung, so dass mit oder ohne Gesetzesbeschluß weder den Betroffenen, noch den verarbeitenden Stellen ein Dienst getan wird.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

R.Tape

Aber das passt zu der Entwicklung, dass die Regierungen immer mehr versuchen, das Internet zu kontrollieren.

http://www.jurablogs.com/action/?action=go&jbid=143630

Und schaffen sie es nicht über die Technik, dann kontrollieren sie halt die Nutzer.

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