Bei Kartenzahlung jetzt Schufa-Bezug?
31.08.2009
Ich habe heute (notgedrungen) gleich mit zwei guten Vorsätzen gebrochen, die ich recht lange durchgehalten habe: Ich war in einem dieser riesigen Supermärkte einkaufen und wollte mit Karte (Maestro, nicht Kreditkarte) bezahlen. Ich staunte nicht schlecht, als mir dann für meine 3 Artikel ein Zettel zur Unterschrift vorgelegt wurde, der gut und gerne zwei mal der Länge meiner rechten Hand entsprochen hat.
Auch wenn man hinter mir mit den Augen rollt in der Schlange an der Kasse: ich lese immer alles, bevor ich es unterschreibe. Insofern bin ich fasziniert, was da alles drauf steht, in das man einwilligen soll. U.a. die Einwilligung in einen Datenabgleich zwecks Adresserkundung mit der Schufa, sollte nicht eingelöst werden. Ich bin dann kurzerhand umgestiegen auf eine Zahlung mit Kreditkarte – da gibt es keine Besinnungsaufsätze auf dem Kassenzettel (weil die Kreditkartenfirma für die Einlösung garantiert).
Mein Rat daher nochmals eindringlich: Immer genau lesen, was man da unterschreibt. Wenn jetzt schon die Schufa zum Standard-Werkzeug wird, selbst bei einer Kartenzahlung über 20 Euro an der Kasse im Supermarkt, sollte es auch den unbefangenen Bürgern reichen. Selbst diejenigen, die meinen, dass das ja nur greift, wenn nicht eingelöst wird: Es kann verschiedene Gründe haben, warum eine Zahlung nicht eingelöst wird. Und die zuletzt bekannt gewordene schwere Fehlerhaftigkeit der Datenbestände bei Auskunfteien sollte generell zu Mißtrauen gegenüber solchen Praktiken führen. Jedenfalls muss man sich nicht sehenden Auges in das Risiko solcher Fehler begeben.