Richter/Fries: Datenschutz in Nordrhein-Westfalen
08.11.2009
Das Buch “Datenschutz in Nordrhein-Westfalen” von Achim Richter und Susanne Fries richtet sich als “Praxishandbuch” ausdrücklich an Behörden und Verwaltung. Es ist äußerst kompakt (240 Seiten im Taschenbuchformat) und konzentriert sich nur auf die praktische Seite. Das merkt man schnell an den Hilfsmitteln: Es gibt Checklisten, Vorlagen und vor allem wenig Theorie.
Ich kann mir die bissige Bemerkung nicht verkneifen, dass es bezeichnend ist, dass z.B. das Kapitel “Datenschutzrechtliche Grundsätze” mit 4 Unterkapiteln auskommt, was dem geübten DSB etwas wenig erscheinen sollte. Hier fehlen – bezeichnenderweise! – die Prinzipien von Transparenz, Subsidiarität, Direkterhebung und Verhältnismäßigkeit in den Übreschriften. Glücklicherweise sind sie dennoch in den anderen Kapiteln (Erlaubnisvorbehalt, Datensparsamkeit/Datenvermeidung, Zweckbindung, Datensicherung) zu finden, allerdings eher als Randbemerkungen, was leider auch dem leidlichen Alltag im Umgang mit Behörden beim Thema entspricht.
Hin und wieder bin ich ein wenig an der Sprache gestolpert, die das Opfer der sehr kurzen Schreibweise wird. So lese ich z.B. auf Seite 61 zum Thema “personenbezogene Daten”:
Es kann nur eine Person “betroffen” sein. Informationen, die sich mittelbar auf Personen beziehen, werden grundsätzlich nicht geschützt.
Hier stehe ich bis heute auf dem Schlauch, was die Autoren dem Leser damit sagen möchten: Dass Informationen auch dann personenbezogen sind, wenn sie nur mittelbar einer Person zuzuordnen sind, kann jedenfalls nicht gemeint sein (Legaldefinition des §3 BDSG stellt das klar). Leider aber liest man vielleicht genau das heraus, was sicherlich für Irritationen bei denen führt, die sich mit diesem Text das Thema erarbeiten.
Schön ist es, dass besonders praxisrelevante – und vor Ort leider gerne vernachlässigte – Aufgaben (wie das Verfahrensverzeichnis) besonders gewürdigt werden. Gerade vor diesem Hintergrund würde es dem Buch gut tun, eine umfassende Checkliste zu präsentieren, anhand der Behörden nachprüfen können, welche Punkte im eigenen Haus abgearbeitet werden müssen, dabei man nicht bei der ersten Nachfrage nach dem Verfahrensverzeichnis plötzlich große Augen machen muss.
Das Buch finde ich als Arbeitshilfe für die Verwaltung insgesamt gelungen. Es ist ein kompakter Wegweiser, spezialisiert auf die landesrechtlichen Vorgaben in NRW.
Weitere Anregung: Was im Buch leider ganz fehlt und in der Praxis auch immer wieder ein Problem ist, ist das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Immer noch – gerade bei der Polizei – stelle ich fest, dass Behörden nach Gründen fragen und dann erst abwägen wollen, ob man Einsicht erhält. Wenn man auf das feststehende Recht hinweist, ergibt sich häufig Unkenntnis in Sachen IFG NRW. Ein paar Seiten dazu – zumal die Landesdatenschutzbeauftragten im Regelfall auch für das IFG zustöndig sind – hätte nicht geschadet und das Buch abgerundet.
Daten zum Buch:
Datenschutz in NRW
Achim Richter, Susanne Fries
Walhalle Verlag
ISBN 9783802915574