Hinweis: Polizisten sind relative Personen der Zeitgeschichte
11.11.2009
Ich habe soeben auf der Kanzlei-Seite auf ein Urteil eines Amtsgerichtes hingewiesen, das u.a. mit der Begründung, Polizisten seien relative Personen der Zeitgeschichte, die Publikation einer Videoaufnahme einer Hausdurchsuchung im Internet gestützt hat.
Anmerkung: Der Hinweis im Lawblog, dass dies keinesfalls als Freibrief zu verstehen sein darf, ist angebracht und sollte berücksichtigt werden.