Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010
26.02.2010
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
“Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben. Schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme kamen bereits bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember zur Sprache .”
Quelle: Mitteilung des virtuellen Datenschutzbüros
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
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