Das Feindstrafrecht kommt näher
01.06.2008
Der Bundesinnenminister kündigt leise an, da Feindstrafrecht endlich hoffähig machen zu wollen. Vollkommen zu Recht weist Rechtsanwalt Udo Vetter da dann darauf hin, dass der Bundesinnenminister seine Worte dringend überdenken sollte, wenn dieser in der SZ meint:
Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.
Wer den Satz genau liest, bemerkt, dass hier unterschieden wird zwischen “Bürgern” und “Terroristen”. Ein Terrorist, so scheint es zumindest, kann kein Bürger sein laut dem Bundesinnenminister – und das ist, was als “Feindstrafrecht” durch manche Literatur geistert. Ich empfehle nochmals, das Thema nachzulesen um auf dem laufenden zu sein, dazu folgende Links:
- Der Wikipedia-Eintrag ist ganz nett aufbereitet und verständlich,
- ebenfalls zugänglich ist der Beitrag bei Telepolis.
- Komplizierter und nicht für jeden geeignet ist der Text von akobs, hier zu finden,
- und dann noch hier meine kurze Replik auf Jakobs und den Begriff des “Feindstrafrechts” (PDF)