Datenschutz

Kameras sind nicht böse

27.06.2008

Der zweite Teil meines Freitags-Kommentars, als eigener Artikel. Ich sage hier laut und offen was sich keiner zu sagen traut: Kameras sind nicht böse. Das hätte keiner gedacht von mir.

Wie im ersten Teil geht es auch hier ein bisschen um die CDU – nur diesmal weiter unten. Ein CDU-Bürgermeister erklärte mir vor kurzem (Anlass waren Kameras auf einem Schulgelände):

Dass Kameras gut sind, erkennt man daran, dass man die Kofferbomber von Köln sowie die Attentäter aus dem Münchener S-Bahnhof nie ohne Kameras geschnappt hätte.

Auch ohne darauf einzugehen ob das überhaupt stimmt ist eine solche Aussage für meinen Geschmack derart tief gestapelt, dass ich auf diesen Nonsens schon gar nicht mehr in Diskussionen eingehe. Jemand der sich mit solchen Einfachheiten outet ist bei mir nicht mal mehr einer Diskussion würdig. Warum? Weil ich niemals die Unverschämtheit aufbringen würde, eine Schule mit einem S-Bahnhof oder einem Kölner Hauptbahnhof zu vergleichen, denn genau das tut man mit solchen Aussagen in meinen Augen. Und ganz besonders sollte man das nicht als Schulträger der entsprechenden Schule machen.

Klingelt es? Wenn ich darüber diskutiere, ob eine Kamera an einem Kölner HBF aufgestellt wird, wo tausende Menschen stündlich an- und abreisen, dann ist das och eine andere Diskussion als die, ob ich in meinem Dorf, das nicht mal einen eigenen Autobahnanschluss hat, an einer Schule mit Kindern (also Schutzbefohlene), Kameras positioniere.

Und damit sind wir beim Thema, das leider für viele -so scheint es jedenfalls- intellektuell zu hoch ist: Kameras sind nicht böse. Sie sind auch nicht gut. Es gilt jede einzelne Kamera, in der konkreten Situation und ihrem individuellen Umfeld zu bewerten. Fakt ist, dass es ein Unterschied ist, ob eine Kamera “nur” beobachtet, oder ob sie auch speichert. Es ist zu berücksichtigen, wann evt. Aufnahmen gelöscht werden und, gerne immer wieder vergessen, welche Auswirkungen es beim Betroffenen hat.

Wenn sich der Betroffene individuell beobachtet fühlt ist das was anderes, als wenn er in einem Kölner HBF unterwegs ist, in dem er in der Masse verschwindet und zwar weiß, dass man ihn individuell noch beobachten könnte, dies aber nur mit zusätzlichem Aufwand möglich wäre. Anders als in einem Verkaufsgeschäft mit Dutzenden Kameras, das zudem schlecht besucht ist, wo man sich schnell als Einzelperson überwacht fühlt. Wer sich hin und wieder mit älteren Herren aus der Politik unterhält, stellt schnell fest, dass die den gedanklichen Sprung vom “überwacht gefühlt” zum “Verhalten angepasst” einfach nicht auf die Reihe bekommen.

Genau dieser gedankliche Sprung ist es aber, der weitere Überlegungen aufdrängt: Wenn da jemand in seinem Büro sitzt und das Bild einer einzelnen Kamera beobachtet, die quasi als sein “verlängertes Auge” fungiert: Das wird im Regelfall nicht von Datenschützern moniert werden. Solange die Kamera keine Toilette beobachtet, ich setze hier keinen Sonderfall voraus. Doch was ist, wenn der Einzelne nicht das Bild einer Kamera sieht, sondern von 10 Kameras, 100, 1000 die er beobachtet – jede einzelne in einem korrekten Umfeld angebracht. Ändert sich da nicht doch ein wenig die Sachlage? Das sind die Fragen, denen man sich stellen muss.

Und auch wenn die CDU vielleicht den Datenschutz auf ihre ganz besondere Weise entdeckt: Der CDU-Bürgermeister vor Ort ist davon nicht betroffen. Dieses “vor Ort” aber ist unsere und meine konkrete Lebenswirklichkeit. Die Zeit der abstrakten Diskussionen ist vorbei: Täglich werden neue Kameras aufgestellt, neue Speicherungen vorgenommen – daher können wir es uns nicht mehr leisten, jetzt erst mit einer Diskussion anzufangen. Wir müssen jetzt handeln, und das pauschalisierende Verhalten von Politikern ist da kein Vorbild.

Daher gilt es: Aktiv eingreifen. Bevor an der eigenen Schule oder der unserer Kinder an jeder Ecke Kameras hängen. Dabei muss man aber eben nicht Kameras pauschal verteufeln, so wenig wie man sie pauschal loben muss – man sollte sie vielmehr im Einzelfall mit allen individuellen Merkmalen bewerten. Vor Ort ist kein Platz mehr für Polemik und ein “Kölner Kofferbomber” ist kein Grund, im Dorf eine Kamera an einer Schule anzubringen. Solche Argumentationslinien sind schlichtweg dumm. Erschreckend dumm. Und ein deutliches Zeichen, dass das Thema nicht in die Hände von Hobby-Politikern, wie sie auf Kommunalr Ebene nunmal vorherrschen, gehört. Wir brauchen fachliche Kompetenz und den Mut, Fachleute um Rat zu fragen. Beides ist leider zu häufig Mangelware.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

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7 Kommentare zu diesem Beitrag:

PZK

WORD! Mehr kann ich dazu nicht sagen! Aber das Argument vom Bürgermeister ist echt der Knaller, lassen wir jetzt mal dahingestellt ob die Kofferbomber mehr als nur ein Medienspektakel pro Überwachung waren, aber dieser U-Bahn Fall...

Also da wären mir zwei Dinge dann doch eingefallen die ich diesem Herren gern vor den Last geknallt hätte.

1. Muss dann solch eine, doch mittlerweile leider fast alltägliche Tat, wirklich in den Medien zerrissen werden und sowas zu einer Hetzjagd stilisiert werden.
2. Haben die Kameras dem alten Mann leid erspart? NEIN, haben Sie nicht. Sollte man nicht die Krankheit bekämpfen, als nur das Fieber kurieren!

Soziale Ungereichtigkeiten, Unterdrückung und "Unfreiheit" sind Teil der Abwärtsspirale.

Peter

Gut, das ist das bekannte Dilemma, dass nicht die Technik per se sondern der Einsatz von Technik über gut und ungut entscheidet.

Jetzt aber konkret betrachtet: was tun wenn an der Schule eine Videoüberwachung installiert werden soll?
Wer kann auf welcher Grundlage welche Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass die Videoüberwachung den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes genügt? Häufig ist die Installation Hausrecht. Die Entscheidung trägt somit der Schulleiter, der vermutlich nicht zu diesem Thema geschult wurde.

Ist Nachfragen nach der Zulässigkeit den "empfindliche Eltern" überlassen, deren Kinder dies u.U. anschliessend spüren?

Es läuft am Ende auf zwei Möglichkeiten hinaus:

1) Landesdatenschutzbeauftragten informieren - dauert dann evt. recht lange, kostet aber nichts

2) Klage: Die Kamera ist ein "Realakt" kein Verwaltungsakt, die richtige Klage ist daher die allgemeine Leistungsklage (in Form der Leistungs-Unterlassungsklage). Das ist wichtig, weil es hierbei keine Fristen gibt - so dass z.B. auch neue Schüler klagen können und Klagen nach langer Zeit möglich sind.

Ich habe in meinem Fall zuerst die LDSB informiert und habe bereits einen Geldgeber um eine Klage anzustrengen. Da nächsten Jahr Kommunalwahlen in NRW sind, ist absehbar, wann ich diese Klage zeitlich postieren werde.

Nachtrag: Das Hausrecht ist erst von Interesse, wenn es Normen gibt, die das ausdrücklich erwähnen. Wegen dem Gesetzesvorbehalt der Verwaltung brauchen die immer eine gesetzliche Ermächtigung wenn die eine Kamera aufbauen möchten.

In NRW gibt es die, zur Wahrung des Hausrechtes darf man aber nur "beobachten" und nicht auch "speichern". Weiterhin ist es keine "Wahrung des Hausrechtes", wenn man ungehemmt Schutzbefohlene filmt. Das aber steht nicht im Gesetz und muss man sich selber erarbeiten - was wiederum den Willen und die intellektuelle Fähigkeit dazu vorraussetzt. Beides vermisse ich leider oft.

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