Universität Augsburg ernennt Dr. Michael Schmidl zum Honorarprofessor
15.02.2011
Herr Dr. Michael Schmidl, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Baker & McKenzie, ist von der Universität Augsburg zum Honorarprofessor ernannt worden.
“Herr Schmidl setzt sich in seinen Beiträgen durchgängig mit hochaktuellen Fragen auseinander, etwa mit Compliance-Fragen oder Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Sein wissenschaftliches Werk weist ihn als einen der führenden deutschen Informationstechnologie-, Telekommunikations- und Medienrechtsexperten aus, der die wissenschaftliche Diskussion wie nur wenige bereichert”, so Prof. Dr. Michael Kort, Inhaber des Augsburger Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht.
Update am 2. April 2012: Finden Sie hier die Antrittsvorlesung im Volltext…
Unter folgenden Links finden Sie Beiträge von Herrn Professor Dr. Schmidl zu datenschutzrechtlichen Themen auf unseren Webseiten:
- Schmidl: „Auch wenn der Regierungsentwurf zu begrüßen ist, bleiben zahlreiche bedeutsame Fragen des Beschäftigtendatenschutzrechts offen“
- Schmidl: „Arbeitnehmerdatenschutz muss auch den Schutz berechtigter Unternehmensinteressen sicherstellen“
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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