Datenschutz Checkliste: § 42a BDSG – Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
16.03.2011
Als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte hat das IITR eine weitere Checkliste entwickelt, diesmal zu folgendem Thema: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten gemäß § 42a BDSG. Datenschutzbeauftragte und Unternehmen sollten der Vorschrift besondere Aufmerksamkeit widmen, da bei Nichtbeachtung empfindliche Rechtsfolgen drohen.
Download der Checkliste
Für alle Datenschutz-Interessierten stellen wir eine Datenschutz App für das iPhone zur Verfügung. Die Checkliste kann über diese iPhone App. im Bereich “Shop” bezogen werden.
Kernaussage von § 42a BDSG
“Stellt [ein Unternehmen] (…) fest, dass bei [dem Unternehmen] (…) gespeicherte
- besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9),
- personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen,
- personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder
- personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten
unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat [das Unternehmen] (…) dies (…) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen. (…)”
Versionsnummern
Den Checklisten ist eine Versionsnummer zugewiesen worden, da wir diese laufend aktualisieren und weiterentwickeln. Wir freuen uns insoweit über Anregungen und Vorschläge.
Rechtlicher Hinweis zur Verwendung der Checklisten
Die Checklisten stellen weder eine Rechtsberatung dar noch ersetzen sie die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Die Checklisten haben nicht den Anspruch, rechtssichere Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen, sondern verfolgen ausschließlich das Ziel, Datenschutzinteressierten einen kurzen Überblick über möglicherweise relevante Fragestellungen zu liefern. Bitte informieren Sie sich auch über die laufenden Veränderungen in Rechtsprechung und Aufsichtspraxis oder holen im Zweifel fachkundigen Rat ein. Bitte verwenden Sie die Checklisten nur, wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
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