Datenschutz: Gestaltung und Nutzung von Krankenhaus-Informations-Systemen
18.03.2011
Die 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 16. und 17. März 2011 in Würzburg getagt und verschiedene Beschlüsse gefasst. Dabei hat die Konferenz auch eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen verabschiedet.
In der begleitenden Erklärung heißt es:
“Es besteht das dringende Bedürfnis, (…) [bei diesem Thema] zu einem bundesweit und trägerübergreifend einheitlichen Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu gelangen, zumindest soweit dies Divergenzen in der Landeskrankenhausgesetzgebung erlauben. (…)
[Der Beschluss konkretisiert im] (…) ersten Teil die Anforderungen, die sich aus den datenschutzrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht für den Krankenhausbetrieb und den Einsatz von Informationssystemen in Krankenhäusern ergeben.
In Teil 2 werden Maßnahmen zu deren technischer Umsetzung beschrieben.
Für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen, die diese nutzenden Krankenhäuser und die internen Datenschutzbeauftragten von Krankenhäusern liegt damit erstmals ein Orientierungsrahmen für eine datenschutzkonforme Gestaltung und einen datenschutzgerechten Betrieb entsprechender Verfahren vor.”
Weitere Informationen:
- Krankenhaus-Beschluss (Teil 1): Normative Eckpunkte zur Zulässigkeit von Zugriffen auf elektronische Patientendaten im Krankenhaus
- Krankenhaus-Beschluss (Teil 2): Technische Anforderungen an die Gestaltung und den Betrieb von Krankenhausinformationssystemen
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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