Datenschutz

Datenschutz-Bundesbeauftragter: “Steuer-ID darf kein allgemeines Personenkennzeichen werden!”

04.08.2011

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herr Peter Schaar, warnt in einer aktuellen Pressemitteilung davor, dass die Steuer-ID kein allgemeines Personenkennzeichen werden dürfe. Heer Schaar weißt darauf hin, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird.

In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Meine Befürchtungen hinsichtlich der zunehmenden Verwendung der Steuer-ID in den verschiedensten Lebensbereichen haben sich leider bestätigt. Ich stelle mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwenden mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, muss dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden, eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei der Einführung der Steuer-ID vehement bestritten wurde.

Durch die Steuer-ID wurden erstmals alle Bundesbürger in einer zentralen Datenbank dauerhaft erfasst.

Schaar: Durch die Erweiterung der unter der Steuer-ID gespeicherten Daten etwa um Angaben zur Religionszugehörigkeit oder zu Familienangehörigen hat der Staat einen umfangreichen zentralen Datenbestand geschaffen, der für verschiedene Stellen von Interesse ist. Schon diese Daten enthalten Informationen über unterschiedliche Lebensumstände eines jeden Bürgers. Wenn zudem auch weitere Dateien über die Steuer-ID verknüpfbar würden, verstärkt sich die Gefahr der Bildung aussagekräftiger Persönlichkeitsprofile. Besonders bedenklich ist, wenn dies ohne Kenntnis der Betroffenen geschieht.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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