Datenschutz

Auch Schaar für Datenschutzgrundrecht im Grundgesetz

01.02.2008

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar unterstützt die aus dem parlamentarischen Raum und der Bundesjustizministerin aktuell vorgebrachten Forderungen, das Grundrecht auf Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen, Meldung bei ULD.

Ich erinnere daran, dass ich letztes Jahr eine Petition zur ausdrücklichen Aufnahme des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (dessen Schutz als Werkzeug der Datenschutz nur sein kann) an den deutschen Bundestag gesendet habe. Sie wird dort immer noch bearbeitet, und während zwar inzwischen der BBfDS und die Grünen dieses Ziel angeblich unterstützen, wird die Petition weder weiter bearbeitet noch sonst öffentlich unterstützt – beiden ist die Petition bekannt. Insofern muss man kritisch sein, inwieweit hier nur persönliche Profilierung betrieben wird.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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