Datenschutz

Klage gegen Payback beim BGH

06.02.2008

Bei der Süddeutschen ist ein Bericht über ein verfahren gegen Payback:

Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Betreiber des firmenübergreifenden Rabattsystems Payback mehr Daten der teilnehmenden Kunden sammeln und weitergeben als erlaubt.

Im Fokus der BGH-Verhandlung steht eine Klausel, wonach der Kunde die Speicherung, Weitergabe und Nutzung der persönlichen Kunden- und Rabattdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken ausdrücklich ablehnen muss, um sie zu verhindern. Viele Kunden könnten diesen Hinweis jedoch überlesen und der Datenweitergabe damit gegen ihren Willen zustimmen, monierte Anwalt Wassermann.

Beeindruckend fand ich aber das hier und möchte es hervorheben:

Payback-Anwältin von Gierke warf ihm ein antiquiertes Kundenbild vor. Moderne Verbraucher gingen nicht blauäugig an derartige Verträge heran. Sie wüssten, dass Händler nichts zu verschenken hätten.

Es ist schön, dass jedenfalls bei Payback das so klar gesagt wird. Ich möchte es nochmals für alle die Verbraucher festhalten, die in der Tat glauben, Händler hätten etwas zu verschenken. Sie haben es nicht. Im Umkehrschluss heisst das: Dieses “Rabatt-System” ist bares Geld für den Anbieter – da hier aber “nur” Daten der Käufer angeboten werden, sind die scheinbar alles andere als Wertlos. Payback hat es schon verstanden, wird Zeit, dass der Verbraucher es auch verinnerlicht.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
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