Datenschutz

Strafe für Finanzagentin

03.09.2008

Die “Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet” (a-i3) macht auf eine aktuelle Entscheidung des AG Gießen (AZ: 701 Js 17162/07) aufmerksam. Dabei ging es um eine “Finanzagentin” – das sind diejenigen, die den Hintermännern von Phishing-Attacken helfen. Das läuf tzumeist so ab, dass man auf sein Konto Geld überweisen bekommt, dieses weiterleitet und eine Provision behalten kann. Die Betroffene hatte via Email ein Angebot zur Teilnahme erhalten (ja, diese Mails kennen wir und ja: Das ist tatsächlich kein Fake).

Sie berif sich vor Gericht darauf, nicht zu wissen, woher das Geld stammte und nicht zu wissen, dass es illegal war so zu handeln. Es half nicht: Sie wurde zu einer Geldstrafe (180 Tagessätze) verurteilt.

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