Datenschutz

Datenschutz-Aufsichtsbehörden problematisieren Safe-Harbor-Abkommen

03.08.2013

[IITR – 03.08.13] Die Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 24. Juli 2013 das so genannte “Safe-Harbor-Abkommen” problematisiert. Auf Basis dieses Abkommens können sich US-amerikanische Unternehmen zur Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Mindeststandards verpflichten und so ein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutzniveau schaffen. Dies erleichtert europäischen Unternehmen wiederum die Weitergabe personenbezogener Daten an diese Unternehmen.

In der Pressemitteilung heißt es:

“(…) Die Grundsätze in den Kommissionsentscheidungen [Anm.: bzgl. Safe-Harbor] sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden. […] Deshalb fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird. Bevor dies nicht sichergestellt ist, werden die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (zum Beispiel auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind. (…)”

Ausgewählte Reaktionen auf die Pressemitteilung:

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Catrin Kullmann

Checken sie einfach mal, was fuer Informationen ueber Lg Wireless getätigt werden. Hier werden einen die Gedanken und Ideen gescreent, man ist praktisch Gläsern, was ich als Wirtschaftsverbrechen ansehe und damit auch gegen den Datenschutz verstoesst. Moechte nicht wissen, wie in den einzelnen Banken in Frankfurt ausspioniert wird, siehe Liborabstimmungen. Das verstoesst meines Erachtens gegen die marktwirtschaftlichen Regularien.

Mit freundlichen Gruessen

Catrin Kullmann

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