Bundesdatenschutzbeauftragter: Ende der Amtszeit von Herrn Peter Schaar
17.12.2013
[IITR – 17.12.13] Heute findet die insgesamt 10-jährige Amtszeit von Herrn Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ihr Ende. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.
Bereits am 15. Dezember jährte sich zum 30. Mal die Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung, der maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundlage der deutschen Datenschutzbestimmungen.
Herr Schaar hat den Datenschutz in Deutschland engagiert vorangebracht. Er hat die Öffentlichkeit sensibilisiert für eine komplexe Problemstellung, die mittlerweile weit über Deutschland und weit über Europa hinaus die Bürger zu befassen beginnt.
Ob Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ob Right to Privacy: personenbezogene Daten sind geschützt beispielsweise nach der EU-Grundrechtecharta, sie stellen den notwendigen Entfaltungsraum des Individuums dar, welcher die weitere Entwicklung unserer Gesellschaften beeinflussen wird.
Herr Schaar äußerte sich unter anderem in einem Handelsblatt-Interview sowie einem Beitrag bei Deutschlandfunk zu seiner bisherigen Tätigkeit. Ein n-tv-Bericht über eine Veranstaltung der Grünen anlässlich seiner Verabschiedung bietet ein Stimmungsbild auf die bevorstehenden Probleme im Datenschutz.
Wir danken Herrn Schaar für seinen Einsatz und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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