Die Datenwoche im Datenschutz (KW10 2014)
08.03.2014
[IITR – 8.3.14] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Grundrechtserklärung fürs Netz >>> Geld für Daten >>> Neuer Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft >>> Computer ohne Internetverbindung sind auch unsicher >>> Abmahnungen wegen datenschutzrechtlicher Verstöße >>> Kein Maulkorb für das ULD >>> Medienpädagogik).
Montag, 3. März 2014
Neuer Anlauf zu Grundrechtserklärung fürs Netz. Bei der NetMundial in Sao Paulo fordert Deutschland eine Internetcharta und setzt sich nicht mehr für ein No-Spy-Abkommen ein. Heise.de berichtet…
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Unternehmen bietet Internetnutzern Geld für ihre Daten. Ein amerikanisches Unternehmen will Konsumenten ihre Daten aus sozialen Netzwerken und aus Kreditkartenabrechnungen abkaufen und diese dann in aufbereiteter Form interessierten Unternehmen anbieten, berichtet haufe.de…
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Dienstag, 4. März 2014
Mit dem neuen Datenschutzkodex will die Versicherungswirtschaft verlorenes Kundenvertrauen zurückerobern. Eine deutliche Mehrheit der Assekuranzen sieht dabei aber auch große Herausforderungen auf sich zukommen. Zwei Drittel schätzen das Risiko als hoch ein, dass die Kosten aus dem Ruder laufen und Fehlinterpretationen der neuen Regeln zu falschen Entscheidungen führen. Mehr auf Finanzen.net…
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Selbst Computer ohne Internetverbindung sind unsicher. Ein Deutscher hat eine raffinierte Spionagesoftware entdeckt. Sein Fund legt nahe, dass nicht nur die NSA weiß, wie man auch vom Internet abgetrennte Computer ausspäht. Zeit.de…
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Mittwoch, 5. März 2014
Dürfen Verbraucherverbände gegen Händler vorgehen? Datenschutzvorschriften müssen strengstens eingehalten werden. Bei Verstößen drohen horrende Bußgelder. Für die Einhaltung dieser Datenschutzvorschriften sorgen derzeit die staatlichen Aufsichtsbehörden. Doch nun plant auch die Große Koalition, in diesem Bereich zusätzlich die Verbraucherverbände ins Spiel zu bringen und ebenfalls eine Legitimation für die Aussprache von Abmahnungen wegen datenschutzrechtlicher Verstöße zu verleihen. Mehr auf onlinehaendler-news.de…
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Donnerstag, 6. März 2014
Kein Maulkorb für das ULD. Mit Beschluss vom 04.03.2014 gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) auf dessen Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig in wesentlichen Punkten recht (Az. 4 MB 82/13): Das VG hatte mit Beschluss vom 05.11.2013 dem ULD verboten, die Datenverarbeitung eines bundesweit agierenden bayerischen Apothekenrechenzentrums zu kritisieren (Az. 8 B 50/13). Bericht bei all-about-security.de…
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