Datenschutz

Artikel 29 Gruppe kritisiert erneut Google

18.09.2008

Die Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten (G29 oder Artikel 29-Gruppe) kritisiert in einer Stellungnahme erneut Google.

Die wichtigsten Streitpunkte sind erneut:

  1. Dass sich Google nicht dem europäischen datenschutzrecht unterworfen sieht – obwohl Server von Google auch in Europ stehen,
  2. dass personenbezogene Daten nach spätestens 6 Monaten gelöscht/anonymisiert werden sollen,
  3. dass es keinerlei erkennbare weiterentwickelnde Arbeit an Anonymisierungstechniken gibt,
  4. dass IPs sehr wohl personenbezogene Daten sind,

Wichtig sind die Punkte 3 und 4: Zum einen ist schon seit längerem erkennbar, dass die Artikel-29-Gruppe IPs als personenbezogene Daten einstuft. Es ist absehbar, dass spätestens über den europäischen Weg die deutsche “Lösung” (IP = relativ personenbezogenes Datum) abgeschafft wird, sofern sich nicht doch noch vorher das BVerfG damit auseinandersetzt. Es ist für mich weiterhin fraglich, wie der Begriff eines “relativ personenbezogenen Datums” mit der Tatsache, dass es keine unbedeutenden Daten gibt, vereinbar sein soll.

Weiterhin bleibt ein Beigeschmack, wenn man erkennt, dass in der Tat Google ständig neue Tools und Techniken entwickelt und vorstellt – aber bis heute keines zum Thema Anonymisierung/Privacy.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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