Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW20 2015)

17.05.2015

[IITR – 17.5.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Wie Sie aus Big Data wirklich null Data machen >>> TrueCrypt 7.1a >>> Datenschutzkonformes Angebot von Telematik-Tarifen >>> Datenschutzbeauftragte bleiben außen vor >>> EU-Datenschutzreform stellt bisheriges Prüfsystem auf den Kopf >>> BYOD-Wildwuchs bedroht IT-Sicherheit >>> Bundestag ist Ziel eines Hacker-Angriffs >>> Datenschutz ist ein Verbraucherthema geworden).

Montag, 11. Mai 2015

Wie Sie aus Big Data wirklich null Data machen. Jedem Unternehmen wird empfohlen, so viel wie möglich über seine Kunden zu erfahren und zu speichern. Doch nicht alle Daten dürfen ewig im Besitz der Firma bleiben – für viele Fälle gibt es Löschpflichten nach einer bestimmten Zeit. Umfangreich von Yvonne Göpfert in Computerwoche.de…

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Dienstag, 12. Mai 2015

TrueCrypt 7.1a. Hinweis: Die aktuelle Version 7.2 der Verschlüsselungs-Software TrueCrypt schränkt den Funktionsumfang drastisch ein. Sie wurde von den Entwicklern nur noch zum Umstieg auf andere Programme wie Bitlocker bereit gestellt. Wir bieten hier weiterhin die vollständige Vorgängerversion 7.1a zum Download an. In unserem Themen-Special finden Sie zudem interessante Alternativen zu TrueCrypt, schreibt Heise.de…

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Mittwoch, 13. Mai 2015

Pay As You Drive: Vorgaben zum datenschutzkonformen Angebot von Telematik-Tarifen. Versicherungsunternehmen entdecken das Potential von Informationen aus dem vernetzten KfZ für ihr Leistungsangebot. Eine Prämienbemessung anhand einer Analyse des Fahrverhaltens von Versicherten liegt da nahe – ebenso wie die Fragen nach den datenschutzrechtlichen Implikationen eines solchen Angebots. Dr. Carlo Piltz, delegedata.de…

Einige durchaus praxisrelevante Vorgaben in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines „Telematik-Tarifes“ durch ein Versicherungsunternehmen hat nun die Datenschutzaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht….

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Donnerstag, 14. Mai 2015

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Datenschutzbeauftragte bleiben außen vor. Eine Kontrolle von Unternehmen und Behörden durch unabhängige betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte hat es nicht in die aktuell verhandelte EU-Datenschutz-Grundverordnung geschafft, erklärte gestern Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. Von Tomas Rudl, netzpolitik.org…

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EU-Datenschutzreform stellt bisheriges Prüfsystem auf den Kopf. Die betrieblichen Datenschützer werben dafür, die bisherige Aufgabenaufteilung mit den Behörden bei der anstehenden EU-Datenschutzreform beizubehalten. Damit erweisen sie dem Datenschutz aber einen Bärendienst. Die geplante europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht Eingriffe in die bisher gepflegte Arbeitsteilung zwischen Aufsichtsbehörden und betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor. Die Behörden sollen sich auf Kontrollen ohne Beratung beschränken, dafür allerdings Zertifizierungen anbieten. Die Bundesregierung möchte das bisherige Modell beibehalten, konnte aber im Rat der EU-Innenminister die anderen Mitgliedstaaten nicht überzeugen. heise newsticker.de…

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Freitag, 15. Mai 2015

BYOD-Wildwuchs bedroht IT-Sicherheit. Der Wildwuchs von Geräten, Plattformen, Betriebssystemversionen und Apps kann sich zu einer Schatten-IT entwickeln. Viele mittelständische Unternehmen tolerieren die Nutzung privater Geräte für den Datenzugriff. An den Aufbau einer umfassenden BYOD-Strategie trauen sich hingegen nur wenige heran. Untätigkeit kann aber die IT-Sicherheit gefährden, warnt der IT-Dienstleister Transtec. Bernhard Lück / Andreas Donner in it-business.de…

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Samstag, 16. Mai 2015

Unterwegs im Auto, täglich begleitet von intelligenter Armbanduhr oder Smartphone, daheim beim Fernsehen: Viele alltägliche Handlungen werden vom Bordcomputer, von Apps oder von TV-Plattformen protokolliert. Datenschutz ist ein Verbraucherthema gewordenHilmar Riemenschneider, Westfälische Nachrichten.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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