Datenschutz

EU und USA: Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz

10.09.2015

IITR Information[IITR – 10.9.15] Die Verhandlungsführer der Europäischen Union und der USA haben sich auf ein Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz geeinigt. Es regelt Grundprinzipien im Umgang mit personenbezogenen Daten und gewährt unter anderem auch betroffenen Europäern Klagemöglichkeiten in den USA. Die Einigung unterstreicht die Phase der Annäherung zwischen den USA und der EU hinsichtlich des geregelten Datenaustauschs. Das Abkommen bedarf unter anderem noch der Zustimmung des US-Kongresses sowie der Bestätigung des Europäischen Parlaments sowie der EU-Mitgliedstaaten.

Das Abkommen sieht unter anderem ein Festschreiben der folgenden Grundprinzipien im Umgang mit personenbezogenen Daten vor:

  • Zweckbindung
  • Weitergabe an Staaten außerhalb von EU oder USA
  • Datenlöschung
  • Auskunfts- und Berichtigungsansprüche
  • Benachrichtigungspflichten im Datenverlustfall
  • Klagemöglichkeiten für EU-Bürger

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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