EU und USA: Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz
10.09.2015
[IITR – 10.9.15] Die Verhandlungsführer der Europäischen Union und der USA haben sich auf ein Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz geeinigt. Es regelt Grundprinzipien im Umgang mit personenbezogenen Daten und gewährt unter anderem auch betroffenen Europäern Klagemöglichkeiten in den USA. Die Einigung unterstreicht die Phase der Annäherung zwischen den USA und der EU hinsichtlich des geregelten Datenaustauschs. Das Abkommen bedarf unter anderem noch der Zustimmung des US-Kongresses sowie der Bestätigung des Europäischen Parlaments sowie der EU-Mitgliedstaaten.
Das Abkommen sieht unter anderem ein Festschreiben der folgenden Grundprinzipien im Umgang mit personenbezogenen Daten vor:
- Zweckbindung
- Weitergabe an Staaten außerhalb von EU oder USA
- Datenlöschung
- Auskunfts- und Berichtigungsansprüche
- Benachrichtigungspflichten im Datenverlustfall
- Klagemöglichkeiten für EU-Bürger
Vertiefende Informationen:
- Pressemitteilung EU-Kommission: Questions and Answers on the EU-US data protection “Umbrella agreement”
- Zeit Online: EU und USA einig über Datenschutzabkommen
- POLITICO Pro’s Morning Tech: Umbrella agreement — Fair and balanced Oettinger — CIA in Germany
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
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