Die Datenwoche im Datenschutz (KW40 2015)
04.10.2015
[IITR – 4.10.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Datenschutz Verkaufsargument gegenüber Konkurrenten >>> Safe Harbor: USA widersprechen EuGH-Generalanwalt >>> Österreich: Was bringt das Ende von Safe Harbor? >>> Anwendbarkeit Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats >>> Standard-Datenschutzmodell verabschiedet).
Dienstag, 29. September 2015
Apple macht Privatsphäre zum Verkaufsargument. Apple hat seine Privatsphäre-Seite überarbeitet und um neue Produkte ergänzt. Besonders prominent betont man nun, dass man alle Nutzerdaten verschlüsselt. Datenschutz und Datensicherheit sollen zum Verkaufsargument gegenüber Konkurrenten wie Google werden. Simon Hurtz, Süddeutsche.de…
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Dienstag, 29. September 2015
Datenschutz bei Facebook: USA widersprechen EuGH-Generalanwalt wegen Safe Harbour. Die USA wollen verhindern, dass das Safe-Harbour-Abkommen zum Datenfluss zwischen Europa und Nordamerika gestoppt wird. Das US-Außenministerium versucht deshalb nun, den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts zu entkräften. Martin Holland, heise.de…
[Update 29.09.2015 – 13:40 Uhr] Wie der Europäische Gerichtshof inzwischen öffentlich gemacht hat, wird das Urteil bereits am kommenden Dienstag (6. Oktober) um 9:30 Uhr bekanntgegeben.
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Donnerstag, 1. Oktober 2015
Österreich: Datenschutz: Was bringt das Ende von Safe Harbor? Nächste Woche entscheidet der EuGH über die Causa Max Schrems gegen Facebook. Seine Entscheidung hat für viele europäische Unternehmen weitreichende Folgen. Aus Wien: Judith Hecht, Die Presse.com…
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil in der Rechtssache C-230/14: Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft angewendet werden, die in diesem Staat mittels einer festen Einrichtung eine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt. Pressemitteilung und Urteil im Volltext…
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Freitag, 2. Oktober 2015
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern empfehlen, das Standard-Datenschutzmodell anzuwenden. Dieses unterstützt ein strukturiertes Prüfen von IT-Prozessen, was bisher mangels eines eigenen Prüfmodells nicht möglich war. Auf der zurzeit in Darmstadt tagenden Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben die Aufsichtsbehörden das 40 Seiten umfassende Handbuch zum Standard-Datenschutzmodell (SDM) verabschiedet. Christiane Schulzki-Haddouti, heise.de…
[Zusatz-Info aus Heise-Forum:] Das SDM-Handbuch gibt es unter anderem auf der Webseite des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht im Volltext…
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