Datenschutz

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Einigung der Trilog-Verhandlungsparteien

15.12.2015

IITR Information[IITR – 15.12.15] Verhandlungsführer des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rates haben sich auf eine gemeinsame Textfassung einer neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Vorbehaltlich insbesondere der Zustimmung des EU-Parlaments Anfang des kommenden Jahres werden damit in Europa neue Datenschutz-Vorgaben geschaffen, die Anfang 2018 in Kraft treten sollen.

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird das Ziel verfolgt, einheitliche Regelungen im europäischen Datenschutz zu schaffen. In vielen Punkten lässt der Entwurf aber nationale Abweichungen zu. Es ist zu erwarten, dass die Neuregelungen erhebliche Auswirkungen insbesondere auf (ausländische in Europa tätige) Firmen haben werden, die ihre Geschäftsmodelle auf der Auswertung personenbezogener Daten aufbauen.

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Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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