Datenschutz: Übermittlung auf Basis von Safe Harbor – Erste Bußgelder rechtskräftig
12.06.2016
[IITR – 12.6.16] Die ersten drei Bußgeldbescheide des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wegen der unzulässigen Übermittlung von Mitarbeiter- und Kundendaten in die USA auf Basis von “Safe Harbor” sind rechtskräftig geworden.
In der begleitenden Pressemitteilung heißt es, die überwiegende Mehrheit der kontrollierten Unternehmen hätte die Datentransfers im Rahmen der mehrmonatigen Umsetzungsfrist rechtzeitig auf sogenannte Standardvertragsklauseln umgestellt.
Allerdings hätten einige wenige Unternehmen auch ein halbes Jahr nach Wegfall der Safe Harbor-Entscheidung keine zulässige Alternative geschaffen. Die Datenübermittlungen dieser Unternehmen in die USA erfolgten damit ohne rechtliche Grundlage und waren rechtswidrig.
Laut Spiegel Online betrugen die Bußgelder 8.000,- Euro, 9.000,- Euro und 11.000,- Euro.
Vertiefende Informationen:
- Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Spiegel Online: Safe-Harbor-Sünder: Datenschützer verhängt Bußgelder
- EuGH Urteil: Safe-Harbor gewährt kein angemessenes Datenschutz-Niveau
- Deutsch-Amerikanischer Datenschutz-Tag: EU-Kommission sieht Wahrscheinlichkeit für Rechtmäßigkeit des EU-US-Privacy-Shields „knapp über 50 Prozent“
- Datenschutz-Aufsicht Irland: EuGH-Vorlage von EU-Standardverträgen
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