Absehbare Probleme
30.06.2008
Via Kanzlei Hoenig wurde ich auf einen Bericht der taz aufmerksam und vermisse naheliegende Fragen. So liest man bei der taz:
Schon Donnerstag sollen die Sicherheitsbehörden des Freistaats neue Befugnisse zum heimlichen Zugriff auf private Computer bekommen. […] Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Nehmen wir mal an, die müssen nicht unbedingt in Wohnungen einbrechen – etwa indem sie einen “Trojaner” via Mail einschleusen oder einen Laptop kurzzeitig greifen können. Zur Erinnerung: Hier handelt der Landesverfassungsschutz. Sind Probleme nicht absehbar, das (teilweise unwissentlich) Betroffene vorhanden sind, die (auch) in einem anderen Bundesland leben? Aufgrund von Proxies/VPN ist es jedenfalls nicht einfach, nur von einer IP auf einen Wohnort zu schließen.
Wie ist es denn, wenn da bei einem Bürger aus NRW durch den Landesverfassungsschutz Bayern “Daten verändert” werden und zeitgleich der Landesverfassungsschutz NRW am Rechner arbeitet? Spätestens seit der Peinlichkeit des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens ist allgemein bekannt, das nicht immer die linke Hand weiß, was die rechte Hand tut – mit dem Schnellschuss und dem aggressiven Vorgehen der Bundesländer bei dem Thema sehe ich daher erhebliche Probleme für die Praxis.
Anmerkung: Wer sich für die Kompetenzverteilung interessiert, sieht in das jeweilige Landesverfassungsschutzgesetz. In NRW (Hippel Rehborn, 12b), findet man etwa im §2 LVsG NW die Abgrenzung.