AG München sieht IP als nicht-personenbezogenes Datum
08.10.2008
Kremer-Legal weist darauf hin, dass das AG München in einer aktuellen Entscheidung der Meinung ist, dass IP-Adressen keine personenbezogene Daten sind.
Ein Blick ins Urteil stellt schnell klar, dass das AG-München sich (recht plump, nur unter Hinweis auf den Gola/Schomerus) einfach auf das “relativ personenbezogene Datum” bezieht. Es findet weder eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des AG-Berlin und LG-Berlin, aber auch nicht des BGH statt. Insofern ist es ein für die Diskussion ebenso nutzloses wie liebloses Urteil.