Akismet-Plugin rechtswidrig?
16.01.2009
Es wird die Frage aufgeworfen, ob das Akismet-Plugin rechtswidrig ist – ich tendiere zu einem “ja”, mit folgenden Stellungnahmen:
- Wenn das Akismet-Plugin die IP-Adresse der Kommentar-Verfasser an Dritte übermittelt, hängt es an der Frage, ob die IP ein personenbezogenes Datum ist. Auch wenn ich das bejahe: Es ist umstritten. Man kann also in diesem Punkt davor warnen, es ist aber bestenfalls eine Grauzone. Insgesamt ist dies analog zur bei mir geführten Google-Analytics-Diskussion zu sehen.
- Sofern, wie angegeben, der angegebene Nutzername übermittelt wird, muss man den User darauf hinweisen, damit er einen geeigneten Nutzernamen auswählt und ggfs. nicht den Klarnamen nutzt.
- Kritisch sehe ich, dass wohl die Mail-Adresse übermittelt wird: Die ist nämlich bei vielen Formularen Pflicht und nicht nur ein personenbezogenes Datum, sondern den Usern auch heilig. Hier muss ein Hinweis und eine vorherige Einwilligung erhoben werden.
Die Akismet-Datenbank kann ich problemlos als “Auskunftei” einstufen und auch wenn Akismet einen anderen Charme hat: Wer will kann es als Spam-Schufa betrachten. Und wie würden wir wohl mit SHops umgehen, die ohne Hinweis und Einwilligung Daten an die Schufa übermitteln?
Man sollte das Thema mal in Ruhe angehen. Ich habe diesmal bewusst den Schwerpunkt bei Username und Mailadresse gelegt (und nich bei der IP). Während die IP-Frage bis heute umstritten ist, ist das mit Username und Mailadresse schon problematischer als z.B. Google Analytics.
Auch wenn die Fragen nicht gefallen, sollte man Angriffe denen gegenüber, die sie stellen, unterlassen. Deswegen ist aber nicht gleich Bloggen rechtlich bedenklich, sondern Akismet muss prüfen, ob man nicht einfach Server in der EU einsetzt (bisher USA), weil die USA datenschutzrechtlich ein Drittstaat iSd BDSG sind, was das Thema nochmal etwas heikler macht.