Aktuelles zu Google Streetview
27.11.2008
Anlässlich eines gerade stattgefundenen Gespräches mit einem Journalisten zum Thema “Google Streetview” hier nochmal ein paar Hinweise von mir mit Links zum Thema.
Zuerst mal regional: Ja, Google Streetview ist bei uns in der Ecke unterwegs. Ich habe es selber in Köln und Bonn gesehen, in Aachen wurde es angeblich schon gesichtet, aus Düren liegt mir zur Zeit kein Bericht vor und eine entsprechende Ansicht gibt es auch noch nicht von der Innenstadt.
Zur Frage, ob Gemeinden sich damit auseinandersetzen sollte: Ganz klar ja. Dabei heißt “auseinandersetzen” eine inhaltliche Beschäftigung im weitesten Sinne, also dass man versteht, worum es geht, wo Probleme (und zumindest vermeintliche Vorteile) liegen und vielleicht ergründet, wie man dazu steht. Städte und Gemeinden können zum einen ihre Bürger informieren, zum anderen rechtliche Möglichkeiten ausloten. Bei letzterem rate ich dringend dazu, fachkundige Personen hinzu zu ziehen – also nicht nur Hobbypolitiker entscheiden zu lassen, sondern sich auch rechts-/fachkundigen Rat zu holen.
Am Rande angemerkt: Mir ist nicht bekannt, dass Google betroffenen Städten gegenüber den “Besuch” vorher ankündigt. Man sollte also nicht damit rechnen, vorher informiert zu werden.
Rechtlich möchte ich nur eines sagen: Es gibt zur Zeit keine 100% (aber wann gibt es die schon). Es gibt also keinen absolut sicheren Weg, wie man Streetview unterbinden kann als Gemeinde, es gibt keine definitive Erkenntnis, dass Streetview zu verbieten ist und es gibt keine Erkenntnis, dass Streetview auf jeden Fall rechtmäßig ist. Es ist ein neues Terrain, es gibt viele verschiedene Ansichten und gleich was man tut: Es ist immer irgendwo ein Risiko.
Anmerkung zu diesem Punkt: Wissenswert ist dazu die aktuelle Einschätzung des Düsseldorfer Kreises. Das Stichwort, das bei dem Thema fallen muss ist der Begriff der “Geodaten”.
Weitere Artikel von mir dazu:
- Hinweis auf die Map, in der “Sichtungen” eingetragen werden
- Gemeindliche Mittel gegen Streetview?
- Google Maps als Kundenauswahl
- Stellungnahme des ULD mit Anmerkungen
- Gebäudeansichten können personenbezogen sein
- @Google: Ihr irrt (etwas rechtspolemik)