Anonymisierung personenbezogener Daten nach ICO-Leitlinien: Orientierungshilfe aus dem Vereinigten Königreich
01.04.2025
Zusammenfassung
Die ICO-Leitlinien aus dem Vereinigten Königreich bieten Organisationen eine praxisnahe und strukturierte Hilfe zur Anonymisierung personenbezogener Daten. Sie unterscheiden klar zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung und definieren zentrale Begriffe wie Identifizierbarkeit und Re-Identifizierungsrisiko. Anhand konkreter Beispiele zeigen sie, wie anonymisierte Daten weiterhin sinnvoll genutzt werden können, etwa in Forschung oder Prozessoptimierung. Die Leitlinien bewerten verschiedene technische Verfahren zur Anonymisierung und betonen, dass diese Teil eines umfassenden Governance-Prozesses sein müssen. Insgesamt liefern sie eine wertvolle Grundlage für eine rechtssichere, strategische und verantwortungsvolle Datennutzung.
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Organisationen stehen heute vor der Herausforderung, personenbezogene Daten rechtssicher zu verarbeiten und gleichzeitig Innovation, Forschung und Effizienz zu ermöglichen. Eine wichtige Hilfestellung dazu bietet das britische Information Commissioner’s Office (ICO) mit seinen aktuellen Leitlinien zur Anonymisierung.
Diese Leitlinien bieten eine technische und rechtliche Orientierungshilfe und geben einen klaren Rahmen vor, wie Organisationen Daten anonymisieren können, ohne gegen Datenschutzgrundsätze zu verstoßen.
Orientierung in einem dynamischen Rechtsrahmen
Während auf europäischer Ebene noch kein definitives Positionspapier des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Anonymisierung vorliegt (mehr dazu in unserem Blogbeitrag zur Anonymisierung), bieten die ICO Guidelines bereits eine praxisnahe und strukturierte Grundlage, an der sich auch Organisationen außerhalb Großbritanniens orientieren können.
Struktur, Klarheit und Anwendung: Stärken der ICO-Leitlinien
Das ICO-Dokument bietet:
- eine klare Abgrenzung zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung:
Das ICO grenzt deutlich zwischen beiden Konzepten ab. Anonymisierte Daten erlauben keine Identifizierung einer Person mehr und fallen daher nicht mehr unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Pseudonymisierte Daten hingegen behalten grundsätzlich das Risiko der Re-Identifizierung und bleiben datenschutzrechtlich relevant.
- Definition zentraler Begriffe wie „Identifizierbarkeit“ oder „Re-identifizierungsrisiko“:
Daten gelten nur dann als anonym, wenn das Risiko, eine Person direkt oder indirekt zu identifizieren, ausreichend gering ist – auch unter Berücksichtigung realistischer externer Datenquellen.
- Praktische Szenarien, wie Daten auch nach der Anonymisierung noch sinnvoll genutzt werden können:
Anhand konkreter Szenarien zeigt das ICO, wie anonymisierte Daten weiterhin sinnvoll eingesetzt werden können, etwa für statistische Auswertungen, Forschungszwecke oder zur Optimierung interner Prozesse – ohne dabei Rückschlüsse auf Einzelpersonen zuzulassen.
- Die Leitlinie beschreibt und bewertet verschiedene technische Verfahren zur Anonymisierung, darunter:
- Aggregation: Zusammenfassen von Einzelwerten zu Gruppen.
- Maskierung: Entfernen oder Verändern identifizierender Merkmale.
- Perturbation: Hinzufügen von Rauschen oder statistischen Verzerrungen zur Verschleierung von Identitäten.
Dabei wird jeweils auf Stärken, Schwächen und typische Einsatzbereiche eingegangen – stets mit Blick auf das verbleibende Risiko.
- Besonders wertvoll ist der integrierte Ansatz: Das ICO betont, dass Anonymisierung mehr ist als ein technischer Schritt – sie ist Teil eines umfassenden Governance-Prozesses. Die Leitlinie empfiehlt:
-
- strukturierte Risikobewertungen zur Einschätzung der Re-Identifizierbarkeit,
- regelmäßige Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Methoden,
- klare Dokumentation und Verantwortlichkeiten im gesamten Anonymisierungsprozess.
Fazit: Eine strategische Datennutzung
Auch wenn erfolgreich anonymisierte Daten nicht mehr unter die DSGVO fallen, ist der Weg dorthin komplex und rechtlich sensibel. Die ICO-Leitlinien bieten eine wertvolle Orientierung für Organisationen, um diesen Prozess strukturiert, rechtssicher und verantwortungsbewusst umzusetzen – von der Zieldefinition über die Auswahl geeigneter Anonymisierungsmethoden bis hin zur kontinuierlichen Evaluation.