Antrag Bayern: Bundesrat nimmt DSGVO-Evaluierung auf Tagesordnung
13.11.2019
[IITR – 13.11.19] Auf den Antrag Bayerns hin hat der Bundesrat am 8.11.2019 entschieden, sich über die zuständigen Fach-Ausschüsse mit dem in 2020 anstehenden Evaluierungs-Prozess der DSGVO zu beschäftigen. Ziel ist im Ergebnis die Bundesregierung dazu zu bewegen, eine Reihe von Anliegen der Länder bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Die Aufzählung der Themen in dem Antrag (folgend nur eine Auswahl) ist lesenswert:
- Stärkung eines risikobasierten Ansatzes bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen und ehrenamtlich Tätigen
- Schaffung von Anreizen und Fördermöglichkeiten der Instrumente der Selbstregulierung im Rahmen von Verhaltensregeln und Zertifizierung (auch zur Nutzung für außereuropäische Datentransfers)
- Aufrechterhaltung der Regelungsspielräume auf nationaler Ebene
- Klärung von Unsicherheiten zur Voraussetzung einer “informierten Einwilligung”
- Klarstellung zur Zulässigkeit von Medienbrüchen bei der Erfüllung von Transparenz- und Informationspflichten
- Umfang des Rechts auf Kopie nach Art 15. Abs. 3 DSGVO
- Erleichterung der Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen (da die bislang vorgesehenen Ausnahmen der DSGVO im Ergebnis nicht greifen)
- Klärung der Begriffe “Risiko” und “hohes Risiko”
- Kollision etwaiger “Rechtsberatungstätigkeiten” des Datenschutzbeauftragten mit Vorgaben wie dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland
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